VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht, des öfteren auch als Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht deklariert, umfasst die Regulierung und Sanktionierung sämtlicher Vorgänge und Verkehrsverstöße die im öffentlichen und privaten Straßenverkehr stattfinden. Kommt es zu Verkehrsunfällen sind viele Aspekte für die Beteiligten völlig unklar. Sollte der Unfall infolge strafrechtlich relevanter Handlungen passiert sein, so ist das Verkehrsstrafrecht jedenfalls maßgeblich. Zusätzlich stellt das Verkehrszivilrecht sämtliche beteiligten Personen vor viele Fragen:

  • Wie wird die Verschuldensfrage geklärt?
  • Welche Kosten erwarten mich?
  • Wann steht mir ein Schmerzensgeld zu?
  • Was ist die “Betriebsgefahr” und wie wirkt diese aus?
  • Deckt meine Vollkasko oder Teilkasko den Schaden?
  • Was tun wenn die Versicherungen nicht zahlen wollen?
  • Darf ich Ersatz für die Reparatur meines PKW trotz Totalschaden ersetzt verlangen?

Zum privaten Verkehrsrecht gehören Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie aus dem Straßenverkehrsgesetz. Unsere Kanzlei hilft bei der expliziten Zusammenfassung des entstandenen Schadens und der anschließenden Geltendmachung Ihrer Forderungen – wie Schadensersatz und Schmerzensgeld – beim Gegner.

Verkehrsunfall – Was tun?

Bei Übernahme des Mandates wird geklärt, wie der Unfall zustande kam, ob Menschen verletzt wurden und es erfolgt eine Kostenaufstellung über die Höhe des entstandenen Schadens. Körperliche Verletzungen und gesundheitliche Schäden – im Zuge eines Verkehrsunfalls – sind natürlich besonders relevant im privaten Verkehrsrecht. Gut zu wissen: Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Posikow hilft, damit Sie finanziellen Ausgleich erhalten, wie zum Beispiel Schmerzensgeld, Ersatz bei Verdienstausfall und anfallende Heilbehandlungskosten. Benötigen Sie Ihr Fahrzeug beruflich? Dann beantragt unsere Kanzlei die Erstattung der Kosten für einen Mietwagen oder wir machen den Nutzungsausfallschaden, der Ihnen durch den Ausfall des Fahrzeuges entstanden ist, geltend.

Zu den typischen Forderungen im Verkehrszivilrecht / Verkehrsrecht gehören:

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfallschäden
  • Haushaltsführungsschäden
  • Unterhaltszahlungen
  • Heilbehandlungskosten
  • Ersatz von Schockschäden naher Angehöriger
  • und andere

Verkehrsrecht und Versicherungen

Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und muss abgeschlossen werden, um ein Fahrzeug überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nehmen zu dürfen. Das heißt: Ein Führerschein berechtigt Sie zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge; die im Volksmund genannte KFZ-Haftpflichtversicherung und die verschiedenen Kaskoversicherungen sichern den Wagen ab. Sie befürchten eine Teil- oder Vollschuld an dem Unfall? Dann hilft Ihnen möglicherweise Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Bezahlung Ihrer gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden!

Das gehört auch noch zum Verkehrsrecht

Wenn Ihr Wagen Teilkasko oder Vollkasko versichert ist, sich Ihre Versicherung aber weigert, Schadensersatz zu leisten, stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Posikow aus Hamburg Ihnen gerne zur Seite. Das gilt auch für Probleme im Zusammenhang mit einer Fahrzeug-Anschaffung, egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Unabhängig davon ob Sie mit einem Leasingwagen oder einen Mietwagen verunglücken. Oder ob Sie die Rückabwicklung, Prüfung oder Erstellung von Kaufverträgen im Rahmen des PKW Kaufs wünschen. Wir helfen Ihnen dabei!

Selten gibt es bei einem Verkehrsunfall einen eindeutig Schuldigen und deswegen ist es notwendig, seine Rechte zu kennen und damit die juristischen Möglichkeiten auszunutzen. Selbst auf den ersten Blick eindeutig gelagerte Fälle können eine Haftungssituation für die Opfer eines Unfalls begründen.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Posikow am Standort in Hamburg hilft Ihnen durch diese schwierige Rechtsmaterie hindurch.

Gerne beauftragen wir für Sie einen Sachverständigen und bei Bedarf auch direkt eine Werkstatt zu Ermittlung und Behebung des Schadens an Ihrem Wagen. Unsere Kooperation erstreckt sich auf renommierte und kompetente Ingenieure und Werkstätten, die wir Ihnen bei Bedarf gerne empfehlen.