IMMOBILIENRECHT

Das Immobilienrecht umfasst das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche Immobilienrecht.

Das private Immobilienrecht, auch Immobiliarsachenrecht, Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht genannt, befasst sich mit den privatrechtlichen Fragestellungen und Aspekten von Immobilien und der Immobilienwirtschaft.

HAUSHERREN UND VERBRAUCHER

Für Verbraucher und Hausherren geht es hierbei vor allem um den Häuserkauf und den Hausbau. Gerade in Großstädten wie Hamburg, Berlin oder München spielt das Wachstum der Infrastruktur eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Beim Immobilienkauf beraten wir unsere Mandanten sowohl hinsichtlich der rechtlichen Aspekte der Immobilienfinanzierung, beim Darlehen und Bausparen, bei Hypothek und Grundschuld, als auch hinsichtlich des Grundstückskaufs oder Wohnungskaufs selbst. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite wenn es um Ihren Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag geht. Unsere Rechtsanwälte entlasten sie hierbei

  • bei der Würdigung und Analyse rechtlicher Risiken, wie etwa Altlasten und Buchrechte Dritter,
  • bei den entsprechenden Anträgen bei den zuständigen Behören, etwa beim Katasteramt, Grundbuchamt und Notar,
  • als verhandlungsstarker Partner, etwa bei der konkreten Ausarbeitung der Darlehensverträge, der Sicherungsmittel, des notariellen Kaufvertrages und der Auflassung

Auch im Falle häufig preiswerter Zwangsversteigerungen von Grundstücken und Eigentumswohnungen berät die Kanzlei Posikow die Käuferseite und stellt sicher, dass die oftmals sehr kurz bemessenen Zahlungs- und Handlungsfristen eingehalten werden. Auf Gläubigerseite beraten und vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung, während wir auf Schuldnerseite Ihre Optionen durchleuchten, um im Falle von Zahlungsschwierigkeiten eine Vollstreckung in Ihr Grundstück und Grundvermögen zu vermeiden.

Bei Grundstücken und Eigentumswohnungen geht es im Immobilienrecht häufig um die Sicherung der selbigen. Aufgrund der in der Praxis tragenden Bedeutung der Sicherung von Rechten an Immobilien empfiehlt es sich hier möglichst frühzeitig rechtlichen Rat seitens unserer Rechtsanwälte einzuholen, um etwa im Falle eines Grundstückskaufs zu vermeiden, dass entgegenstehende Rechte Dritter wie Vorkaufsrechte oder Vormerkungsrechte die Freude an Ihrem Neuerwerb trüben.

Sind mehrere Kreditsicherheiten bestellt, oder ist man bereits anderweitig verschuldet, empfiehlt sich nach einigen Jahren bei ordnungsgemäßer Abzahlung des Darlehens eine Neuevaluierung der Lage, um etwa eine Übersicherung zu vermeiden und Optionen zu schaffen, im Zuge weiteren Kapitalbedarfs, etwa für Sanierung und Renovierung, die Kreditwürdigkeit zu erhöhen.

Wer sich ohnehin für den „Hausbau“ entscheidet, ist ebenfalls nicht frei von Risiken.

  • Was kann unternommen werden, wenn im Rahmen der Bauprojektierung ein Verzug seitens des Bauträgers oder des Architekten Kosten verursacht? Können Verzugsschäden geltend gemacht werden?
  • Wie geht man mit mangelhafter Leistung von Seiten der Maler, Elektriker und anderer eingebundener Werk- und Dienstleister um?
  • Wer haftet bei Unfällen auf der Baustelle?
  • Wer leistet Schadensersatz bei Mangelfolgeschäden nach Fertigstellung des Bauwerks?

Wie Sie sich auch entscheiden, gerne begleiten wir Sie in allen Phasen Ihres Bauvorhabens.

ERWERB VON EIGENTUMSWOHNUNGEN

Immer häufiger fällt die Entscheidung zum Erwerb einer Eigentumswohnung statt eines Grundstücks. Hier ergeben sich Besonderheiten, die ausreichender rechtlicher Würdigung bedürfen, nicht nur im Nachbarschaftsverhältnis. So entstehen Risiken und Pflichten durch die sog. Wohnungseigentümergemeinschaft selbst. Anders als bei einer reinen Hausverwaltung, wie man sie etwa von Mietwohnungen bei Baugenossenschaften kennt, oder der Aufstellung von Betriebskostenabrechnungen, wie man sie ebenfalls aus Mietverhältnissen kennt, haben Sie als Wohnungseigentümer im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein viel größeres Mitsprache- und Gestaltungsrecht.

Gleichwohl ergeben sich auch mehr Pflichten in der Gemeinschaft und neben der Aufstellung der Betriebskosten geht es hier auch um die sog. Instandhaltungsrücklage. Damit der Erwerb der Eigentumswohnung für Sie reibungslos von Statten geht, sollten Sie sich vor dem Kauf rechtlichen Rat einholen. Das Sondereigentum Eigentumswohnung hat aber auch weitere Besonderheiten, etwa im Falle von größeren Wohnanlagen. Es ergeben sich hier nicht selten anspruchsvolle Problemstellungen, bei denen es gilt, sowohl auf Käufer-, wie auch auf Verkäuferseite, die rechtlichen Vereinbarungen entsprechend auszugestalten.

Zum Immobilienrecht zählen aber auch Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, Wegerechte oder beschränkte persönliche Dienstbarkeiten.  Bei Eintragungen in das Grundbuch, gelten diese für den jeweiligen Eigentümer. Davon abzugrenzen sind die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, die das Eigentum am Grundstück zugunsten bestimmter Personen belasten, etwa mit einem Wohnungsrecht. Solche beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, die ebenfalls im Grundbuch einzutragen sind. Der Nießbrauch wiederum ist ein umfassendes Nutzungsrecht am Eigentum am Grundstück und spielt vor allem im gewerblichen Umfeld beim privaten Immobilienrecht eine Rolle.

Möchten Sie darüber hinaus schnellstmöglich eine Räumungsklage durchsetzen? Kontaktieren Sie Ihren Anwalt der Kanzlei Posikow gerne sofort!

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht der Kanzlei Posikow in Hamburg berät Sie und vertritt Ihre Interessen zu diesem Thema.