Verkehrsstrafrecht

Erstkontakt kostenlos! 
040/46649021 
Erstkontakt per E-Mail: 
kontakt@posikow-kehren.de

Das Verkehrsstrafrecht ist für Jedermann nicht nur als nur als Transport-Unternehmer, Bauarbeiter oder Landwirt relevant, sondern auch im täglichen Straßenverkehrs-Alltag gilt es, sich an die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen zu halten. Bußgeldbescheide und Punkte-Eintrag in Flensburg entsprechend dem Bußgeldkatalog, Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, sind die unangenehmen Folgen bei einem etwaigen Verstoß. Doch ist die Strafe tatsächlich angebracht oder lohnt es sich dagegen vorzugehen?

Einblick in das Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht umfasst nicht nur sämtliche Straßen und Wege samt öffentlichen Plätzen sondern regelt auch das Luftfahrt-, Eisenbahn- und Seeschifffahrtsrecht sowie die Binnenschifffahrt. Egal, ob als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer, die Rechtsvorschriften sind vielfältig und wollen eingehalten werden. So reglementiert und sanktioniert ein Sammelsurium aus diversen verkehrsrechtlichen Vorschriften die vielfältigen Sachverhalte in dem alltäglichen Straßenverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr. Dazu gehören unter anderem:

  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • das Strafgesetzbuch (StGB)
  • und andere

Nicht zu vernachlässigen sind natürlich auch die Ansprüche der Unfallbeteiligten untereinander im Verkehrszivilrecht, welche primär aus dem StVG und dem BGB zu entnehmen sind.  Der Bußgeldkatalog und auch das Strafgesetzbuch geben Aufschluss über das jeweilige Strafmaß. Das bedeutet: Vorschriften aus allen großen Rechtsgebieten bilden ein komplexes Zusammenspiel und sorgen für eine umfangreiche und weit gefächerte Gesetzgebung.

Unser Tipp, wenn Ihnen ein Delikt vorgeworfen wird: Ziehen Sie so rasch wie möglich einen Rechtsanwalt der Kanzlei Posikow aus Hamburg für Verkehrsrechtbei. Dies erspart Ihnen unnötigen Zeitaufwand sowie Ärger und hilft, eventuelle Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldforderungen, die Ihnen zustehen, geltend zu machen.

Was zählt als Ordnungswidrigkeit?

Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach wie vor bundesweit auf Platz 1 der Ordnungswidrigkeiten. Hierfür heißt es oft, Bußgeld zahlen und womöglich sogar ein "Punkte-Eintrag in Flensburg"; manchmal kommt noch ein Fahrverbot dazu. Doch nicht jede angeführte Geschwindigkeit ist auch zwingend ordnungsgemäß gemessen worden, da immer wieder Fehler bei der Aufzeichnung vorkommen. Regelmäßig sind die Messinstrumente oder Blitzeranlagen nicht auf dem aktuellsten Stand oder weisen Fehlfunktionen auf. Deswegen sollte - vor allem, wenn es um den Entziehung der Fahrerlaubnis geht - unser rechtlicher Rat eingeholt werden. Weitergehend zählen unter anderem Trunkenheit am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel und Fahrerflucht sogar als Straftaten.

Noch in der Probezeit? Dann ist der Führerschein erstecht in Gefahr. Nicht immer ist im Verkehrsstrafrecht eine eindeutige Schuldzuweisung möglich beziehungsweise sind diverse Umstände für die Übertretung zu berücksichtigen. Gut zu wissen, dass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bereits im Vorfeld Akteneinsicht beantragt werden kann und eine entsprechende juristische Stellungnahme ein Strafverfahren bereits abwenden kann.

Der Führerschein - für viele Menschen existenziell

Nicht nur, wenn ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, Sie Ihren Führerschein aber im Berufsalltag dringend benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit zur Verfügung. Sondern für sämtliche Rechtsfragen und Probleme im Verkehrsstrafrecht.

POSIKOW KEHREN 
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Hamburg
Neuer Wall 75
20354 Hamburg
040 466 490 21
040 466 490 26
kontakt@posikow-kehren.de
Wir betreuen Sie gerne bundesweit, insbesondere auch in Norddeutschland, Hamburg, Lübeck, Hannover, Wandsbek, Rothenbaum, Eimsbüttel, Halstenbek, Pinneberg, Schnelsen, Lurup, Winterhude, Blankenese, Alsterdorf, Harvestehude, Norderstedt, Stellingen, Eidelstedt, Hoheluft, Langenhorn, Altona, Hafencity...
Kontakt

Copyright 2024 Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Impressum | Datenschutz

envelopeprinterphone-handsetphonemap-markerkeyboard