START-UP BERATUNG

Die rechtlichen Kerngebiete der StartUp Beratung sind in der Regel das Gesellschaftsrecht, sowie das AGB- und Vertragsrecht.

Die StartUp Beratung umfasst vielseitige Beratungstätigkeiten, die sich von der Vorgründungsphase und der Gründungsphase bis hin zur Wachstumsphase und Exit Strategien erstrecken.

Richtige Wahl der Rechtsform – vom Entrepreneur bis hin zum KMU

Als Unternehmung divergieren StartUps stark nach Branche, Unternehmensgröße und organisationaler Struktur. Vom Einzelkaufmann, dem Entrepreneur, bis hin zu agilen Teams und KMU – die StartUp Beratung setzt an Ihren individuellen Bedürfnissen an und ist immer eine Einzelfallberatung. Gleichzeitig durchlaufen StartUps in den unterschiedlichen Phasen ihrer Existenz eine Organisationsentwicklung, zu der auch die rechtlichen Rahmenbedingungen korrespondieren müssen. Hier geht es insbesondere um die richtige Wahl der Rechtsform. Die Rechtsformwahl erfolgt nach organisatorischen Gesichtspunkten, um mit der entsprechenden Form des Managements zu korrespondieren. Ob Einzelkaufmann, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, ob GbR, oHG, KG, UG, GmbH oder GmbH & Co KG, oder Exoten wie UG & Co oHG, die richtige Wahl der Rechtsform ist eine Entscheidung, die von StartUp zu StartUp unterschiedlich ausfällt, abhängig von einer Vielzahl von Faktoren ist und wegweisend für die zukünftige Entwicklung, aber auch für die Kapitalstruktur und für die Entscheidungsstruktur in Ihrer Unternehmung ist. So ist etwa eine GmbH aus Managerperspektive sicherer als etwa ein Verein, bei dem der Vorstand neu gewählt, also auch abgewählt werden kann. Selbiges gilt für die Stakeholder. So gibt es Unterschiede zwischen einem stillen Gesellschafter und einem Kommanditisten. Ebenso spielt die Haftungsfrage eine große Rolle. Es gibt auch Mischformen. So kann eine KG als Komplementär durch eine GmbH agieren in der Form einer GmbH & Co KG. Das spielt vor allem im Hinblick auf die beschränkte Haftung eine entscheidende Rolle. Geht es um die Kapitalbeschaffung, so können GbR oder oHG aus Banksicht kreditwürdiger wirken als eine GmbH. Im Wechselspiel der unterschiedlichen Variablen und Entscheidungsfaktoren ist es zwingend erforderlich, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Unternehmung zu schaffen, die sich auch im Gesellschaftsvertrag und der Vertragsgestaltung wiederfindet.

Investitions- und Kapitalstruktur

Ebenfalls entscheidend, auch für die Wahl der Rechtsform und für den Erfolg eines StartUps, ist die Finanzierung und Investition. Von der Wahl der Rechtsform hängt es im Ergebnis auch ab, welche potentiellen Investoren sich für Ihre Unternehmen interessieren. Von der klassischen Unternehmensfinanzierung durch Darlehen bis hin zu Venture Capital, von Fremdkapital und Eigenkapital bis hin zu Mezzanine-Kapital, entscheidend für den Erfolg des StartUps ist die Finanzierung und Kapitalstruktur. Wir übernehmen hierbei die entsprechende Vertragsgestaltung mit Blick auf Ihre Interessen als Gründer und stehen Ihnen als Verhandlungspartner und Berater bei Ihren Verhandlungen zur Seite. Auch vertreten wir Sie in allen Phasen hinweg und stellen die erforderlichen Anträge.

Markenrecht und Wettbewerbsrecht

Von der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, etwa im Falle unlauteren Wettbewerbs, beraten und vertreten wir Sie umfassend. Unsere StartUp Beratung umfasst selbstverständlich auch entsprechende Anträge und die prozessuale Vertretung, auch vor der europäischen Gerichtsbarkeit und vor Schiedsgerichten.

Exit Strategien

Nach erfolgreichem Wachstum oder auch um eben diesen zu ermöglichen, entscheiden sich viele StartUps mitunter für Exit Strategien. Ob in Form einer Umwandlung, einer Minderheitenbeteiligung, etwa einer Private Equity Firm, einer M&A Übernahme oder eines Unternehmenskaufs, ob als Share Deal oder als Asset Deal, wir bereiten Sie in der StartUp Beratung umfassend auf entsprechende Exit Strategien vor und begleiten Sie, wenn es soweit ist. Gleichzeitig schützen wir Sie auch vor einem unerwünschten Exit, etwa durch feindliche Übernahmen.