Welche Rechte bestehen nach fehlerhaftem Microblading?

Microblading ist eine spezielle Behandlungstechnik, die die Augenbrauen der Behandelten ohne zusätzliches wiederholtes "Nachzeichnen" voller und symmetrischer aussehen lassen soll. Dabei werden mit einer feinen Klinge, ähnlich einem Skalpell Microeinschnitte in die obere Hautschicht im Augenbrauenbereich eingebracht und mit Farbpigmenten aufgefüllt. Da die feinen Einschnitte wie Augenbrauenhärchen aussehen, sollten die Augenbrauen nach einer solchen Behandlung fülliger aussehen.

 

Welche Rechte habe ich nach einer fehlerhaften Microblading Behandlung?

Zunächst ist nach herrschender Rechtsprechung wohl unzweifelhaft von einer Werkleistung bzw. einem Werkvertrag bei einer derartigen kosmetischen Behandlung auszugehen. Der Kosmetiker schuldet demnach grundsätzlich ein technisch einwandfreies Ergebnis.
Sofern eine Microblading Behandlung nicht sorgfältig ausgeführt wurde, treten ungewünschte Verläufe der Farbpigmente ein oder die Farbpigmente verblassen vollständig. Häufig ist nach der Behandlung überhaupt kein Ergebnis erkennbar. Dies geschieht regelmäßig, wenn mit der rasierklingenscharfen Klinge zu tief in die Haut oder nicht tief genug geritzt wird. Die Behandlung ist technisch inkorrekt, sofern eine falsche Pigmentfarbe für die Augenbrauenhärchen gewählt wurde die nicht zu der restlichen Haarfarbe passt.
Sofern eine derartige Fehlbehandlung beim Microblading vorliegt, haben die Betroffenen die Möglichkeit einen Schadensersatz- und häufig einen Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen. Sofern eine Falschbehandlung vorliegt und beispielsweise ohne die erforderliche örtliche Betäubung vorgenommen wird, kann bereits ein Schmerzensgeld verlangt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kosmetikerin oder Tattoo Artist mit der Klinge zu tief in die Haut drückt und eine erhebliche Blutung herbeiführt.
Wenn das oberste Ziel - die Symmetrie der Augenbrauen - deutlich verfehlt wird oder die einzelnen Härchen zu dickeren unästhetischen Streifen verschwimmen, wird häufig eine Entfernung der eingebrachten Farbe erforderlich. Ähnlich wie bei einer Tätowierung, werden die Farben ebenso per Lasertherapie entfernt oder auch unter Verwendung von speziellen Entferner-Salben / Tattoo-Removern. Da die vollständige Entfernung nie garantiert werden kann und eine Lasertherapie bekanntermaßen deutlich schmerzhafter ist, als die Pigmentierung selbst wird von den Gerichten auch hier häufig ein erhebliches Schmerzensgeld zugesprochen.

 

Können die gezahlten Behandlungskosten zurückgefordert werden?

Grundsätzlich steht den Geschädigten ein Schadensersatz zu. Diese haben in der Regel das Recht das für die Microbladingbehandlung gezahlte Geld zurück zu verlangen. Dies ist jedoch häufig nicht zielführend, da der Behandler aus dem geschlossenen Werkvertrag zunächst eine Nachbesserung schulden würde. Da dies jedoch häufig nicht mehr ohne die vorherige Entfernung des verpfuschten Microblandings möglich ist, sollte die behandelnde Kosmetikerin auf Erstattung der Kosten einer Entfernung des fehlerhaften Ergebnisses in Anspruch genommen werden und ebenso sollten die Kosten für eine neue, fehlerfreie Behandlung geltend gemacht werden. Erst dann würde die Erfüllung der ursprünglich geschuldeten Werkleistung eintreten.

Möglichkeit zur Nachbesserung muss nicht gewährt werden

Im Werkvertragsrecht muss dem Auftragnehmer im Grundsatz eine Möglichkeit zur Nachbesserung der fehlerbehafteten Leistung gegeben werden. Dies ist jedoch bei fehlgeschlagenen Behandlungen u.a. beim Microblading regelmäßig nicht erforderlich. Die Gerichte begründen dies damit, dass der Betroffene wohl das Vertrauen in die Leistung des Kosmetikers verloren hat. Aufgrund erheblicher und begründeter Zweifel an den Fähigkeiten der Kosmetikerin muss daher nicht zwingend diesem eine weitere Chance zur Nachbesserung gegeben werden. Vielmehr darf der Betroffene sofort seine Ansprüche geltend machen. Wobei zu beachten ist, dass bei einem sofortigen Beginn einer Entfernungsbehandlung wertvolle Beweismittel für einen in Aussicht stehenden Prozess vernichtet werden könnten.

Kann mir ein Anwalt helfen?

Nicht Jeder der sich durch eine Microbladingbehandlung subjektiv als entstellt sieht, hat auch Ansprüche. Vielmehr ist es sinnvoll einen objektiven Rechtsanwalt zu befragen, der die Situation als Außenstehender einschätzen und rechtlich beurteilen kann. Damit Rechtsanwalt helfen kann, ist eine fotografische Dokumentation der missglückten Leistungen zwingend erforderlich. Die Betroffenen können sich bei einem Kosmetikstudio oder Tattoo Artist vorstellen und schriftlich dokumentieren lassen, dass tatsächlich gepfuscht wurde. Bei gesundheitlichen Auswirkungen der Behandlung beim Geschädigten sollte ein Arzt oder noch besser ein Hautarzt konsultiert werden. Diese Beweise können im Zweifel bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Erfolg maßgeblich beitragen.

Erst wenn handfeste Beweise vorliegen und objektiv gesehen eine relevante Beeinträchtigung beim Geschädigten vorliegt, kann der Anwalt überprüfen ob Ersatzansprüche eingefordert werden können und ob ein Schmerzensgeld gegebenenfalls geltend gemacht werden könnte.

 Checkliste zur Beweissicherung nach einer Microblading Fehlbehandlung:

  • qualitative und hochauflösende Fotos der Augenbrauen vor- und nach der Microblading Behandlung
  • Einholung eines Arztberichtes oder einer Stellungnahme eines anderen Kosmetikers
  • Sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite gut aufbewahren (E-Mails, Whatsapp Chat Nachrichten, Briefe etc.)
  • Kostenvoranschlag für eine Entfernungsbehandlung einholen
  • Kostenvoranschlag für eine Neubehandlung bei einem qualifizierten Kosmetikstudio / Kosmetiker einholen

Weiterführende Information

Sind Sie auch Opfer einer fehlgeschlagenen Microblading Behandlung geworden?

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir haben bereits zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen zur absoluten Zufriedenheit unserer Mandanten im Bereich Microblading vor diversen Gerichten im gesamten Bundesgebiet geführt.

Unsere Kanzlei in Hamburg überprüft gerne ob Ihnen Forderungen zustehen oder eine Abwehr der gegen Sie gerichteten Forderungen möglich ist. Die Betreuung Ihrer Angelegenheit kann auch bundesweit erfolgen. Die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen übernehmen wir ebenfalls.

Zu der Frage, wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht, verweisen wir auf unseren Artikel zu fehlgeschlagenen Tätowierungen.

Schmerzensgeld für ein schlechtes Tattoo oder Haarschnitt

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