Ungefähr 2,4 Millionen Unfälle passieren jährlich auf den bundesdeutschen Straßen. Viele Verkehrsteilnehmer erleiden kleine Blechschäden, aber rund 10% dieser, verursachen oder erleiden auch Personenschäden. Dieses betrifft besonders größere Städte wie Hamburg, Berlin oder Kiel, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufweisen. In diesem Artikel erfahren Sie, weshalb Sie ausnahmslos immer einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht, auch bei kleineren Unfällen beauftragen sollten! Ungeachtet dessen, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht.

Ein Verkehrsunfall ist aus juristischer Sicht ein unheimlich komplexer Vorgang. Je nach Geschehensablauf kann mit einem Verkehrsunfall die Polizei, Staatsanwaltschaft und / oder eine zuständige Ordnungsbehörde involviert sein. Auf dem zivilrechtlichen Wege können nicht nur Gerichte einbezogen werden, regelmäßig findet auch ein Wechselspiel zwischen Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Sachverständigen und den Beteiligten am Verkehrsunfall statt.

Der Kampf um den Vorteil

Eines ist völlig sicher. Jeder der Beteiligten versucht finanziell für sich die bestmögliche Position einzunehmen. Dabei ist klar, dass die Opfer des Verkehrsunfalls regelmäßig von den Versicherungen übervorteilt werden. Und welcher durchschnittliche Fahrer kennt schon seine Rechte im juristischen Detail?

Der Durchschnittsbürger jedenfalls nicht. Deshalb entgehen den Verunfallten in vielen Situationen geldwerte Ansprüche, einfach weil diese unbekannt sind. Die Versicherungen verschweigen diese logischerweise oftmals um sich nicht weiteren Geldforderungen auszusetzen.

Keine Angst vor den Anwaltsgebühren im Verkehrsrecht

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kostet Geld. Aber wer hat diese Kosten zu tragen? Den Wenigsten ist bekannt, wer nun die Kosten für den Experten für Verkehrsrecht tragen muss.

Nehmen wir uns den absoluten Klassiker aus dem Bereich Verkehrsunfall vor: Der Auffahrunfall. Der Hintermann kollidiert mit dem Vordermann. Wissen Sie nun welche Rechte Sie als Vordermann oder auch als Auffahrender haben?

Die alte Weisheit „wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld“ mag stimmen. Um welchen Betrag geht es letztendlich? Das wissen sowieso die Wenigsten.

Als Vordermann kann man die Reparaturkosten von dem Gegner und seiner KFZ-Haftpflichtversicherung verlangen. Das weiß jeder. Dass die Gutachterkosten verlangt werden können, ist auch bekannt.

Wussten Sie auch, dass Sie eine Kostenpauschale verlangen können? Diese beträgt in der Regel je nach Aufwand rund 25 € bis 50 €. Diese soll folgende Posten des Betroffenen regelmäßig abdecken:

  • der Aufwand für die Suche und Korrespondenz mit einer Werkstatt
  • Korrespondenz mit der eigenen und gegnerischen Versicherung
  • Korrespondenz mit dem Gutachter
  • Gegebenenfalls anfallende Postgebühren
  • Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten
  • u.a.

Wussten Sie aber auch, dass die vollständigen Kosten für einen Anwalt ebenfalls vom Unfallverursacher getragen werden müssen? Jetzt wissen Sie es! Also keine Angst vor den Anwaltsgebühren. Diese können nämlich regelmäßig als Schadensfolgekosten geltend gemacht werden.

Und so profitieren Unfallbeteiligte davon einen Anwalt zu beauftragen:

  • ein Experte wickelt für Sie die komplette Angelegenheit professionell ab
  • das Risiko, dass Ihnen ein Gutachter der gegnerischen Versicherung untergeschoben wird, der den Schaden deutlich geringer einschätzt entfällt
  • die gegnerische Versicherung kann auf dem Klageweg bei Weigerung zur Zahlung verpflichtet werden, falls diese für den Schaden einstehen muss
  • Sie wissen ob Sie wirklich verpflichtet sind einen vergleichbaren Ersatzwagen zu kaufen oder ob Sie das Recht haben Ihren gebrauchten reparieren zu lassen
  • möglicherweise steht Ihnen mehr Geld zu als Sie dachten, z.B. wegen Ersatzansprüchen durch einen Nutzungsausfallschaden, einen Haushaltsführungsschaden, einen Rentenanspruch u.a.
  • bei Personenschäden kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld ermitteln
  • Sie entgehen dem Risiko, dass die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Ihre Schäden überhaupt nicht reguliert, da Sie ohne Rechtsanwalt agieren

Entgangene Geldbeträge

Und wer die vorgenannten Posten nicht geltend macht oder nicht geltend machen kann, dem entgehen teilweise erhebliche Geldbeträge. Die Unfallgegner erfreut es selbstverständlich.

Es besteht aber auch die Möglichkeit für den hinten Auffahrenden Geld einzusparen. Zwar handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, dass der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Dementsprechend also den Unfall verursacht hat. Bekannt sind aber auch die Fälle, in denen der Vordermann grundlos bremst, obwohl er freie Fahrbahn hat. Möglicherweise war das Bremsmanöver sogar so abgestimmt und geplant, damit es eben zu dem besagten Unfall kommt?

Auch hier entgehen dem Auffahrenden natürlich erhebliche Geldsummen, wenn er nicht weiß wie er die Teilschuld des Vordermannes tatsächlich geltend machen kann.

Es fängt schon dabei an, dass nur ein Anwalt für Verkehrsrecht Ihnen sagen kann, zu welchen Anteilen wer haften muss. Oder wissen Sie welche Betriebsgefahr den jeweiligen Unfallbeteiligten voraussichtlich zugerechnet wird?

Möglicherweise kann die Haftungsquote mit 50 zu 50 beziffert und durchgesetzt werden. Nichts wäre in so einem Fall ärgerlicher, als das Hinnehmen einer umfassenden Haftung, nur weil man selbst aufgrund mangelnden Wissens von der eigenen Einstandspflicht ausgeht.

Auch bei vermeintlich aussichtslosen Verkehrsunfällen besteht beinahe immer die Möglichkeit einer Teilschuld.

Besonders bei Personenschäden, sobald es auch um Schmerzensgeld, höhere Schadensersatzbeträge, Rentenansprüche, Haushaltsführungsschäden etc. pp. geht, sollten Sie immer einen Rechtsanwalt einschalten!

Falls Sie in einen Verkehrsunfall geraten sind und eine unverbindliche Ersteinschätzung der Situation benötigen. Kontaktieren Sie uns gerne! Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Posikow in Hamburg und Lübeck vertritt Ihre rechtlichen Interessen in allen Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht.

Auch gehören die Entziehung des Führerscheins, Haftung bei Leasingfahrzeugen, Unfälle zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern, Fußgängern und KFZ, Fahrrädern und KFZ u.a. im weitesten Sinne zum Verkehrsrecht. Auch diesbezüglich kann der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Posikow Ihnen weiterhelfen.

 

Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht:

Das Landgericht Hamburg urteilte am 11.03.2016 (Aktenzeichen 306 S 85/15) sinngemäß, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt zum Zwecke der Rechtsverfolgung [in Verkehrsunfallsachen] nur dann nicht zweckmäßig sind, wenn der Fall derart eindeutig ist, dass für den Geschädigten klar ist, dass die Gegenseite alles begleichen werde. [Liegt jedoch dieser besondere Fall nie vor][…], da besonders die Versicherer die auch dem Grunde nach Haften, nicht immer sofort seine Haftung anerkennt. Weiterhin ist das Rechtsgebiet mit vielen Facetten versehen (Abrechnung Mietwagen nach der Schwacke Liste, Eilsituation bei Anmietung, Vorschadensrechtsprechung, Qualität der Verweisungswerkstatt, Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten etc.), dass selbst bei Anerkenntnis des Gegners der Geschädigte fürchten muss, seinen Schaden nicht vollständig ersetzt zu bekommen. [Folglich ist die Beauftragung eines Anwaltes in solchen Fällen stets zweckmäßig und als Schadensposten von dem Schädiger zu ersetzen.]

 

Hier finden Sie weitere Information zu angrenzenden Rechtsgebieten:

Verkehrszivilrecht

Verkehrsstrafrecht

Schadensersatzrecht

Schmerzensgeldrecht

Medizinrecht