Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung? Die Frage stellen sich regelmäßig die Wenigsten. Sobald das erste Mal die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigt wird, werden die Betroffenen häufig von einer erheblichen finanziellen Belastung überrascht. Schon eine einstündige Erstberatung bei einem Anwalt kostet bis zu 190,00 EUR netto. Deutlich mehr als ein Jahresbeitrag einer durchschnittlichen Rechtsschutzversicherung, abhängig von dem Umfang des Versicherungsschutzes. Nicht ohne Grund heißt es häufig in der Versicherungsbranche, dass neben der privaten Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung wohl die wichtigste freiwillige Versicherung ist.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung und was leistet diese?

Der Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherer ist umfangreich. Welche Leistungen die Versicherung bei Eintritt des Rechtsschutzfalls erbringen, hängt maßgeblich von dem vereinbarten Umfang ab. Zu beachten ist jedoch, dass bis auf einige besondere Vertragsbausteine bestimmter Versicherer eine rückwirkende Bezahlung einer Rechtsangelegenheit ausgeschlossen ist.

  • TIPP: Weiterhin muss beachtet werden, dass nach Vertragsabschluss eine leistungsfreie Zeit von 3 Monaten bei nahezu allen Versicherern zu laufen beginnt. Rechtliche Angelegenheiten die innerhalb dieser Wartezeit entstehen, müssen von den Versicherern nicht übernommen werden.

Die wenigen Versicherer die einen „reaktiven“ Rechtsschutz anbieten, lassen sich diese Spontanität gut bezahlen.

Die Rechtsschutzversicherer bieten in der Regel verschiedene Pakete die abgeschlossen werden können. Dazu gehören die Unterscheidungen zwischen privatem- und / oder gewerblichem Schutz und den zu versichernden Rechtsgebieten. Die üblichen versicherbaren Rechtsgebiete sind:

  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Steuerrecht
  • Das Recht rund um den Schadensersatz
  • Sozialrecht
  • Reiserecht
  • und viele andere

Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung je nach Versicherungsvertrag nachfolgende Kosten:

  • einer Erstberatung beim Anwalt
  • die vorgerichtlichen Anwaltskosten
  • die gerichtlichen Anwaltskosten
  • Kosten für einen Sachverständigen in einem gerichtlichen Prozess
  • die Gerichtskosten
  • bei einem Unterliegen auch die Kosten des gegnerischen Anwalts
  • Kosten für ein selbständiges Beweisverfahren
  • etc.

Vorgerichtliche / private Gutachten werden von den Versicherungen regelmäßig nicht übernommen. Ausnahmen hierzu bestehen beispielsweise im Verkehrsrecht, wenn eine Geschwindigkeitsmessung mit einem technischen Gutachten überprüft werden muss. Wichtig ist, bevor eine anwaltliche Leistung in Anspruch genommen wird, sich vorher bei der Versicherung zu erkundigen ob der bestimmte Fall zumindest dem Grunde nach übernommen wird.

Je nachdem was das Versicherungspaket beinhaltet, kosten Rechtsschutzversicherungen ab 70,00 EUR Jahresbeitrag. Die Versicherer bieten den eigenen Versicherungsnehmern häufig nicht nur die Vergütung des selbst gewählten Anwalts und die Erstattung der Gerichtskosten.

  • TIPP: Der Versicherte hat immer einen Anspruch darauf sich selbst einen Anwalt seiner Wahl auszusuchen, solange die Versicherung verpflichtet ist die Kosten für den Fall zu übernehmen. Auch wenn manche Rechtsschutzversicherer versuchen einen anderen Eindruck zu vermitteln, muss der von der Versicherung empfohlene Rechtsanwalt nicht beauftragt zu werden.

Auch bei weniger aussichtslosen Rechtsfällen sind die Versicherer grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten eines Anwalts und auch etwaig angefallene Gerichtskosten zu übernehmen. Die begehrte Rechtsverfolgung sollte lediglich nicht mutwillig sein.

Selbstverständlich muss inbesondere beachtet werden, dass der Rechtsschutz häufig innerhalb eines Rechtsgebietes nicht uneingeschränkt gilt. Ein Beispiel wäre die Angelegenheit rund um ein Bußgeld wegen „Falschparkens“ im Rahmen des Verkehrsrechts. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zur Abwehr des Bußgeldes ist von nahezu allen Versicherungen finanziell nicht abgedeckt. Dies gilt auch für andere kleinere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nur mit einem Verwarnungsgeld oder einer geringen Geldbuße geahndet werden.

Eine weitere Besonderheit ergibt sich u.a. im  Strafrecht. Wenn mit der Versicherung der Verkehrsrechtsschutz vereinbart wurde, ist diese grundsätzlich zur Zahlung der Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt verpflichtet. Sollte jedoch der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Begehung des jeweiligen Deliktes verurteilt worden sein, so entfällt die Verpflichtung der Versicherung. Diese verlangt demzufolge häufig die gesamten Kosten wieder von dem eigenen Versicherungsnehmer zurück. Die Zahlungspflicht bleibt bei der Versicherung falls die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehung erreicht werden konnte.

Welche Rechtsgebiete sollen versichert werden?

Welche Rechtsgebiete versichert werden sollen, ist nicht einfach zu beantworten. Dies hängt immer von den eigenen Bedürfnissen ab. Eine uneingeschränkte Empfehlung kann jedoch grundsätzlich für das Verkehrsrecht ausgesprochen werden. Dies ist damit zu begründen, dass Verkehrsunfälle in den vielen Situationen eher höhere Schäden zur Folge haben. Darüber hinaus kann auch der vorsichtigste Fahrer sich nicht immer vor Unfällen schützen. Oft führen Verkehrsunfälle auch zu einer Strafverfolgung oder Verfolgung durch die Ordnungsbehörden, welches mit weiteren Kosten verbunden sein kann. Sobald ein Verkehrsunfall von einem Gericht entschieden werden muss, ist möglicherweise ein Gutachten von dem Kläger beizubringen und somit zu bezahlen. Umso wichtiger ist ein Rechtsschutz im Verkehrsrecht für „Vielfahrer„.
Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann zu dem Thema sicherlich gut beraten. So lässt sich einfacher feststellen welche Absicherung individuell sinnvoll ist.

Welche Versicherungsgesellschaften sind zu empfehlen?

Auch hier kann der Versicherungsmakler des Vertrauens sicherlich weiterhelfen. Zu beachten ist, dass eine Versicherungsgesellschaft gewählt wird, die mit den Anwälten unkompliziert umgeht. Einige Versicherer erschweren den sachbearbeitenden Anwälten die Arbeit in erheblicher Art und Weise. Die Anzahl der Anwälte die die Korrespondenz mit bestimmten Rechtsschutzversicherern komplett verweigern und sich direkt an die Versicherungsnehmer halten, nimmt regelmäßig zu. Dies ist unangenehm für den Versicherten und verursacht diesem viel Arbeit. Immerhin muss der Versicherte dann die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung selbst führen, diese auf dem neuesten Stand halten und möglicherweise die Rechnungen des Anwalts vorauszahlen.

Fazit

Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sprechen viele gewichtige Gründe. Jeder sollte sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen und sich zumindest beraten lassen. Immerhin ist der jährliche Beitrag einer Rechtsschutzversicherung relativ gering im Verhältnis zu den erheblichen Kosten die mit einem Rechtsstreit einhergehen können.

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