E-Scooter - aktuelle Rechtslage

Inhalt:

Seit Juni 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen erlaubt. Allerdings häufen sich seitdem Fragen zur Nutzung. Welche Regeln und Pflichten müssen eingehalten werden? Was ist erlaubt? Was passiert bei einem Unfall mit einem E-Scooter? Wer wird infolge eines E-Scooter-Unfalls haftbar gemacht?

Ganz gleich, ob Sie sich einen eigenen E-Scooter ( z. B. der Marken Segway, Razor, Mach1, VOI, LIME usw.) kaufen oder von einem der vielen Anbieter mieten: Sie sollten darüber Bescheid wissen, was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt, wer haftet und woher Sie Rechtsbeistand bekommen.

In den USA haben die Hersteller Bird sowie LimeBike die Gefahren ihrer eigenen Elektroroller erkannt. Beide Unternehmen haben kürzlich Aussagen und Videos veröffentlicht, die darauf hinweisen, dass Fahrer in den USA Helme tragen müssen. Ferner verwiesen sie darauf, dass es außerhalb der Pflicht auch ratsam sei, um schweren Verletzungen vorzubeugen. Obwohl für E-Scooter-Fahrer in Deutschland keine Helmpflicht besteht, sind andere Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Im folgenden Artikel widmen wir uns den aktuellsten Fragen rund um das Thema „E-Scooter und Recht“. Wir gehen auf allgemeine Regelungen ein und klären, was bei einem Unfall mit einem E- Scooter zu beachten ist.

E-Scooter: Diese Regeln gelten

Allgemein können für E-Scooter u.a. nachfolgende Grundregeln festgehalten werden, deren Verstoß eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann:

  • E-Scooter sind auf Fahrradwegen bzw. Fahrradstraßen zu benutzen. Auf Fahrbahnen ist auszuweichen, wenn keine Fahrradwege /-straßen vorhanden sind.
  • Mehrere E-Scooter dürfen nur hintereinander fahren. Das Benutzen nebeneinander ist untersagt.
  • E-Scooter dürfen nicht freihändig bedient werden.
  • Für E-Scooter-Fahrer gilt die StVO.
  • Das Abbiegen mit einem E-Scooter ist durch ein entsprechendes Handzeichen anzuzeigen. (Vergleichbar mit dem Handzeichen beim Fahrradfahren.)
  • Auf dem E-Scooter dürfen keine Personen befördert werden. Das heißt: Es darf maximal eine Person mit einem E-Scooter fahren.
  • An einem E-Scooter darf kein Anhänger befestigt werden.
  • Das Fahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein und übereine Beleuchtung verfügen. Eine Klingel als akustischer Signalgeber ist anzubringen.
  • Der E-Scooter ist vom Halter mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Der Nachweis über die Versicherung ist über ein entsprechendes Kennzeichen zu erbringen.

Kommt es im Rahmen eines Verstoßes gegen diese Regeln zu einem Unfall mit einer weiteren Partei, wenden Sie sich an die Kanzlei Posikow.

KONTAKTIEREN SEI UNS JETZT!

Bußgelder für fehlerhaftes Nutzen von Electro Scootern

Entsprechend des geltenden Bußgeldkatalogs können auch bei Verfehlungen während der Nutzung von E-Scootern Bußgelder verhängt werden.

Der ADAC informiert an dieser Stelle mit folgender, nicht abschließender Tabelle über Tatbestände und mögliche Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog (lfd. Nr. 233 ff.):

Tatbestand

Bußgelder

Bei Rot über die Ampel

zwischen 60 und 180 Euro

Fahren auf dem Gehweg

15 bis 30 Euro

Fahren auf der Autobahn

20 Euro

Fahren ohne Versicherungskennzeichen

40 Euro

Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis

70 Euro

Nebeneinander fahren

15 bis 30 Euro

(Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/)

Unfall mit E-Scooter

Kommt es während der Nutzung eines elektronischen Scooters zu einem Unfall oder aber jemand ist in einem Unfall verwickelt, an dem ein E-Scooter beteiligt ist, muss auch hier aus mehreren Gründen die Schuldfrage geklärt werden. Einerseits kann es zu versicherungsrechtlichen Ansprüchen kommen, andererseits sind auch verkehrsrechtliche Aspekte zu betrachten.

Grundlegend gilt: Wer mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt auch der geltenden geltenden Verkehrsrecht. Das bedeutet: Verursacht ein E-Scooter-Fahrer einen Unfall unter Missachtung der geltenden Verkehrsregeln — er fährt z. B. in einer Fußgängerzone – und verletzt hierbei einen Fußgänger, kann das strafrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen haben: Strafrechtlich dahingehend, dass die Verletzung einer Person u.a. eine Körperverletzung darstellt. Zivilrechtlich kann der Geschädigte unter Umständen auf Schadensersatz oder/und Schmerzensgeld klagen.

Weiterführend ist zu klären, ob für eine Unfallsituation mit einem Elektrokleinstfahrzeug eine Versicherung vorliegt. An sich ist jeder E-Scooter über eine Haftpflichtversicherung abzusichern. Dass der Halter des Elektro-Tretrollers der Versicherungspflicht nachkommt, wird über eine Plakette am Kennzeichen des elektronisch betriebenen Scooters verdeutlicht.

Hat ein E-Scooter-Halter vor Nutzung des Rollers keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann er nicht nur für Schäden an Dritten belangt werden. Auch verstößt er gegen die Versicherungspflicht des Fahrzeugs.

Unfall mit E-Scooter: Was tun?

Mit E-Scooter-Unfällen ist ähnlich zu verfahren wie auch mit anderen Verkehrsunfällen. Neben Aspekten der Sicherung der Unfallstelle und dem Kümmern um (eventuell) Verletzte, gilt es auch die Vorarbeit für mögliche Rechtsstreitigkeiten zu leisten; ganz gleich, ob Sie Verursacher oder Geschädigter sind.

Daher haben wir für Sie die fünf goldenen Regeln zusammengestellt, an die Sie sich infolge eines Unfalls halten sollten.

Regel #1: Stellen Sie sicher, ob Sie und der Unfallgegner unverletzt sind! Anderenfalls sollten Sie sofort einen Rettungswagen rufen. Gesundheit geht vor.

Regel #2: Rufen Sie die Polizei an, um das Geschehene zu melden und dokumentieren zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Betroffener im Rahmen eines Strafverfahrens oder Bußgeldverfahrens von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen können und sollten!

Regel #3: Austausch von Informationen. Achten Sie darauf, dass Sie die Informationen aller anderen am Unfall beteiligten Personen einholen. Dazu gehört auch das Fotografieren des Unfallortes/ der Unfallsituation, eventuell des Führerscheins und der Versicherungskarte. Entfernen Sie sich auf keinen Fall von dem Unfallort, da dies eine Straftat nach § 142 StGB darstellt.

Regel #4: Zeugen. Es ist wichtig, so viele Beweise wie möglich vor Ort zu sammeln. Fragen Sie die Zeugen nach ihren Kontaktdaten, damit diese notfalls später befragt werden können.

Regel #5: Kontaktieren Sie Ihren Anwalt. Rufen Sie so schnell wie möglich einen Anwalt, damit er Ihren Fall leiten, u.a. Sie in einem möglichen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren verteidigen  oder Ihre zivilrechtlichen Ansprüche für Sie gegen den Gegner durchsetzen kann.

Wer zahlt bei Unfällen mit E-Scootern?

Ist der E-Scooter (entsprechend der geltenden Rechtslage) mit einem Versicherungskennzeichnen ausgestattet, kommt die Haftpflichtversicherung des Halters für Schäden Dritter auf. Für einen Schaden an der eigenen Person treten, sofern vorhanden, andere Versicherungen ein. Streitbar wird es, wenn der E-Scooter-Fahrer fahrlässig handelt oder anderweitig gegen Gesetze verstößt. Sind Sie als Halter oder Fahrer eines E-Scooters in einen Unfall verwickelt, empfiehlt es sich dringlich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um mögliche Konsequenzen zu klären. Auch als Geschädigter kann es sein, dass Ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zustehen.

Gibt es eine Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern und wie verhält es sich mit der Strafbarkeit?

Obwohl sich für den ein oder anderen die E-Roller anbieten, nach einer Cocktail-Nacht damit Heim zu fahren, ist dieses Verhalten weder verantwortungsvoll noch gesetzlich zulässig. Stattdessen gelten für Fahrer von Elektro-Scootern die selben Promillegrenzwerte wie für Autofahrer. Was bedeutet das?

  • Auf E-Scooter-Fahrer, die mit 0,5 - 1,09 Promille unterwegs sind, und angehalten werden, kommen unter Umständen ein Bußgeld von 500€, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot zu. Bei Wiederholtungstätern können die Strafen angehoben werden.
  • Ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, die entsprechend verfolgt wird.
  • Auch bei Promillewerten unter 1,1 kann eine Strafbarkeit nach § 316 StGB oder § 315c StGB in Betracht kommen, sofern alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können.
  • Der Konsum von Betäubungsmitteln in Kombination mit einer E-Roller Fahrt wird ebenfalls entsprechend geahndet.
  • Eine Strafbarkeit nach § 142 StGB wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ist ebenfalls denkbar, sofern der Fahrer des Elektroscooters beispielsweise im öffentlichen Straßenverkehr einen Unfall verursacht und sich unerlaubt sofort entfernt.

Sind Personen alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs und werden von der Polizei angehalten oder in einen Unfall verwickelt, kann sich das auf das Punktekonto sowie die Fahrerlaubnis auswirken.

Das bedeutet, dass jemand, der alkoholisiert mit einem E-Scooter einen Unfall verschuldet, durchaus seinen Führerschein nebst Fahrerlaubnis verlieren kann.

Falls Sie auch in einen Verkehrsunfall mit einem E-Tretroller verwickelt wurden und / oder Ihnen eine Straftat hierfür vorgeworfen wird, steht die Kanzlei Posikow in Hamburg, Lübeck und natürlich auch bundesweit für Sie gern bereit. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

KONTAKTIEREN SEI UNS JETZT!

Weiterführende Information zum Verkehrsrecht finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen:

Die Kanzlei Posikow betreut Sie im VerkehrsrechtVerkehrsstrafrecht, aber auch im Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht in Hamburg, Lübeck und auch bundesweit.

Lesen Sie mehr...
POSIKOW KEHREN 
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Hamburg
Neuer Wall 75
20354 Hamburg
040 466 490 21
040 466 490 26
kontakt@posikow-kehren.de
Wir betreuen Sie gerne bundesweit, insbesondere auch in Norddeutschland, Hamburg, Lübeck, Hannover, Wandsbek, Rothenbaum, Eimsbüttel, Halstenbek, Pinneberg, Schnelsen, Lurup, Winterhude, Blankenese, Alsterdorf, Harvestehude, Norderstedt, Stellingen, Eidelstedt, Hoheluft, Langenhorn, Altona, Hafencity...
Kontakt

Copyright 2024 Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Impressum | Datenschutz

printerphonemap-markerkeyboard